jugendkriminalitaet

Notizen, Kommentare - für www.Diskussionen.de

Sonntag, 22. Juni 2008

Deutschland: Sicherungsverwahrung für Jugendliche möglich

Berlin (Deutschland), 22.06.2008 – Am Freitag, den 20. Juni wurde eine Änderung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) durchgeführt. Besonders gefährliche Jugendliche müssen demnach bald mit der Anordnung der Sicherungsverwahrung rechnen. Die Voraussetzungen dafür sind jedoch noch höher als bei der Sicherungsverwahrung für Erwachsene.

Ende 2007 saßen etwa 400 Männer und keine Frauen in Sicherungsverwahrung. Bundesinnenministerin Zypries rechnet nun mit einer „nicht zweistelligen Zahl“ von Jugendlichen, gegen die diese ebenfalls angeordnet werden wird. Voraussetzung dazu ist sowohl die Verhängung einer Jugendstrafe von mehr als sieben Jahren für ein Delikt, bei dem schwere körperliche oder seelische Schäden beim Opfer zurückbleiben, als auch eine gutachterlich bescheinigte erhebliche Wiederholungsgefahr. Erst am Ende eines Strafvollzugs ist über die Verhängung zu entscheiden, die dann jährlich überprüft werden muss. Bei der verurteilten Tat muss es sich um eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit oder das Leben gehandelt haben.

Die derzeitige Höchststrafe gegen Jugendliche liegt bei zehn Jahren. +wikinews+

Mittwoch, 11. Juni 2008

Symposium: Das Jugendkriminalrecht vor neuen Herausforderungen?

Symposium des Bundesministeriums der Justiz gemeinsam mit der Universität Jena

Termin: 09.09.2008 ab 14:30 - 11.09.2008 16:00
Veranstaltungsort: Fürstengraben 1, Universitätshauptgebäude, Aula

Das Symposium soll einen Beitrag zur Versachlichung der jugendkriminalpolitischen Diskussion leisten.
Beleuchtet werden aktuelle Entwicklungen und besondere Problembereiche, die im Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit stehen, die populäre Wahrnehmung von Jugendkriminalität prägen und so wiederum kriminalpolitische Forderungen beeinflussen. Am Beispiel der "Intensivtäter" und der Delinquenz junger Menschen mit Migrationshintergrund wird untersucht, in welchem Maße verbreitete Besorgnisse berechtigt sind, ob sich daraus gesetzgeberischer oder sonstiger Handlungsbedarf ergibt und welche Handlungsmöglichkeiten, mit welchen Erfolgsaussichten, bestehen. Ein die Einzelthemen übergreifender eigener Block behandelt die Rolle der Kriminologie und empirischer Erkenntnisse für die aktuellen jugendkriminalpolitischen Diskussionen. Als weitere aktuelle Herausforderung des Jugendkriminalrechts - keineswegs nur im Hinblick auf den "neuen" §36a SGB VIII - und als mögliches Feld zur Optimierung des Umgangs mit Jugenddelinquenz und delinquenten jungen Menschen befasst sich das Symposium schließlich mit dem Zusammenwirken von Jugendhilfe und Justiz und diesbezüglichem Handlungsbedarf- und ?möglichkeiten.
Das Symposium wird mit hochkarätigen Referenten und Moderatoren aus der ganzen Bundesrepublik besetzt sein - es treffen sich gleichsam die deutschen Kriminologen und Jugendstrafrechtler.

Sonntag, 20. April 2008

Internetkriminelle werden geschützt

Baran schrieb am 20.04.2008 00:09 Uhr: "Jetzt müssen wir alle Araber und Türken aus Kirkuk vertreiben und uns die Ölreiche Stadt holen. Wenn ich Präsident von Kurdistan wäre, dann würde ich meinen Soldaten befehlen alle Frauen der Araber und Türken zu vergwaltigen und ihre Männer zu foltern. Am ende sollen sie dan alle töten."

Solche Postings löschen wir oft, aber das bringt nüscht, denn es straft solche Strolche nicht.

Anzeige "gegen Unbekannt" funktioniert nicht, weil seine Straftat nicht die Schwere hat, die es für die Ermittlung seiner Verbindungsdaten braucht.

Desgleichen, wenn der Inidia 40.000 Postings gehackt werden oder wenn Foren bis zum Erbrechen mit Mist zugespamt werden, so dass man den Foren-Zugang erschweren, also die Meinungsfreiheit beschränken muss.

Das Gegenteil passiert, denn die Strolchereien der Strolche führen dazu, dass die Forenbetreiber strafbar werden, wenn sie solche Strolchereien "tolerieren".

"Tolerieren" nennen es manche Richter, wenn ich die Spuren von Straftätern nicht verwische, sondern zur Strafverfolgung bringen will, damit er in Maßnahmen zur Sicherung und Besserung kommt.
Mein Umgang mit Strolchen hat also nüscht mit Toleranz zu tun, sondern scheitert nur am dem Unwillen der Politik, den einfachen Bürger in seinen Rechten gegen Straftäter zu schützen und mit sich kleineren Straftätern zu befassen.

Es wäre gut, wenn "Baran" vor den Kadi käme, damit er lernt, dass seine Werbung für Vergewaltitung und Mord auch im Internet nicht auf Gnade hoffen kann.

Es wäre es gut, auch gegen seine Eltern zu ermitteln, denn die Eltern sind die Schnittstelle zwischen ihm und der Gesellschaft, während ihm die Gesetze, "Sven", Polizei und Richter viel zu abstrakt sein dürften, um das Unrecht seiner Tat einsehen zu können.
Darum müssten seine Eltern nachweisen, dass sie ihren Erziehungspflichten nachkommen, denn sonst gehören sie mitbestraft für die Entwicklung ihres Söhnchen. Wenn Eltern mit ihren Blagen nicht klar kommen, dann sollen sie sich Hilfe holen, aber viele schauen einfach nur zu, "sind verzweifelt" und tun nichts.

Wer solche Strolchereien unbestraft lassen will, weil er dem Staat die Vorratsdatenspeicherung nur für Fälle des "Terrorismus" gestattet, der "toleriert" dann tatsächlich, dass Möchtegern-Vergewaltiger ihre Karriere machen.

Bei "Baran" war es kein "Ausrutscher", denn von ihm löschten wir schon Links zu Vergewaltigungsvideos, von denen ich nicht geglaubt hätte, dass es sie überhaupt "frei verfügbar" im Internet gibt. Ich glaubte, dass solche Dinge allenfalls im Background kursieren und dort die Perversen bedienen. "Baran" scheint also ein "echter Experte" zu sein.

Letztlich muss aus solch Strolch kein Verbrecher werden, denn so "ein bisserl pervers" sind halt viele in der Pubertät, aber es macht schon einen Unterschied, auf welche Weise sich "schmutzige Phantasie" artikuliert und ob sie durch Routine zur "Karriere" wird.

Wie stellt Ihr Euch ihn und sein Umfeld vor?

Das lässt sich gar nicht so leicht sagen. Denn er könnte "ein ganz unauffälliges Bürschchen" sein, um das sich kaum jemand kümmert, aber hätte dann den "doppeltem Boden". Oder er ist so, wie er tut, mit großem Mundwerk und setzt sich damit bei seinen Alterskollegen prächtig durch, während er von den Vernünftigeren längst "abgeschrieben" wurde, "weil zu primitiv" usw.

Wegschauen ist falsch. Er möchte Aufmerksamkeit. Wenn ihm Aufmerksamkeit im Positiven fehlt, dann hat er ein Recht darauf. Also steht ihm sein Umfeld prinzipiell in der Pflicht. Nun sind auch wir hier sein "Umfeld", müssten also etwas tun, damit er sich nicht weiter fehlentwickelt.

Wie kann man das machen? Wie, wenn es dadurch erschwert ist, dass ich ihn nicht anzeigen kann?

>> Diskussion

Dienstag, 15. April 2008

Strolche möchten Waffen

sinawali schrieb am 14.04.2008 18:57 Uhr: "... mach ich vielleicht auch meinen trainerschein und geb dann eventuell auch spezielle seminare für securities."

@Sinawali, Poep und Mario,

als Vertreter der Kuschelpädagogik, zwar vorzugsweise zu Zwecken von Trost und Belohnung, empfehle ich aber auch Euch, es mal mit einer ehrlichen Kontaktanzeige zu probieren, denn es gibt für Euren Wahn, gegen die in unserer Gesellschaft vergleichsweise geringen Risiken bewaffnet zu sein, keine rationale Erklärung außer jener, dass viele, denen zu wenig Liebe vergönnt ist, sich aus Rache in den Hass verirren, also schlimmere Konflikte ersehnen/befürchten und erleben. Das zerrüttet Euch den Hormonhaushalt, folglich auch den Verstand.

Wer etwas für seine "securities" tun möchte, sollte zunächst mal überlegen, in wie vielen Fällen er eins auf die Lippe geben + bekommen wollte, um davon die realen Risiken unterscheiden zu lernen.

Nachdenklich machen sollte Euch, dass ausgerechnet Strolche wie Ihr Waffenerlaubnis fordert, während besonnere Leute "mit weniger Kampferfahrung" und/oder weniger Hass liebend gern in einer Gesellschaft leben möchten, in der Privatleuten Waffen verboten sind, folglich Ganoven schon mit dem Besitz straffällig werden und nicht erst nach Nötigung, Körperverletzung oder Mord.

Nachdenklich machen sollte Euch, dass wenn durch Waffen die Unschuldigeren wehrhafter würden, kriminalstatistisch Omas, Opas, Frauen, Mädchen und Kinder das Waffenprivileg haben müssten, um ihre physische Unterlegenheit auszugleichen, um die es bei Gewaltstraftaten ausschließlich geht, während man Strolche, die schon mal durch Gewalt auffielen, vielleicht besser nur noch mit Handschellen auf die Gesellschaft loslassen sollte? - Wäre das schick?

Euer Problem ist ganz schlichter Natur: Ihr schwärmt für Selbstjustiz, seid aber nicht groß genug für Eure Klappe, so dass es Leute in Versuchung bringt, Euch das Mützchen zu hauen. Und die Waffe soll es richten?

Nun habt Ihr oben im Forum die Waffengattungen beraten:-), aber das hilft nüscht, denn Ihr werdet den Fluch des eigenen Irrwegs nicht los, auf dem man sich so begegnet, wie man sich rüstet, mit ziviler Intelligenz oder mit Waffen, denn es ist nun mal so: Mit mehr Verstand für zivilisiertes Verhalten braucht man weniger Waffen als mit dem Know-how zum "How-Hau".

Freitag, 21. Dezember 2007

Jugenstrafprozessrecht reformieren

Anlass: "Ermittlungs-Pannen in Halberstadt"; Kontraste (ARD), 20.12.2007.

Die recherchierten "Ermittlungsfehler" sind häufig und nur durch aufmerksame Begleitung der polizeilichen und justiziellen Arbeit wenn schon nicht zu verhindern, so jedoch einzudämmen. Sollte die ARD die Strolche nicht anzeigen, die vor laufender Kamera die Reporter beleidigten und bedrohten, dann wäre auch das ein Versagen im Umgang mit Neonazis, denn leichter kann man es mit der Beweisführung von Straffälligkeit nicht haben und darf dann auch nicht darauf verzichten.
Zudem fiel mir an den Bildern vom Prozess auf, dass die NS-Strolche den Gerichtstermin wie einen rechtsextremistischen Wandertag wahrnehmen durften. Mit Szenekleidung ging es fröhlich in den Termin und frecher wieder heraus. Keine Eltern, überhaupt niemand, dem sich Strolche gegenüber verantwortlich fühlen könnten. Dieser häufige Hauptfehler in Jugendstrafprozessen ist allein dadurch vermeidbar, dass per Nebenklage die Zuverlässigkeit von "Gutachten" bestritten wird, wenn zu ihnen nicht auch die Erziehungsberechtigten = Erziehungsplichtigen gehört und einbezogen wurden.
Die Gerichte können zwar Neigung haben, solche weitergreifenden Beweisanträge abzulehnen, weil dadurch Verfahren verlängert würden und auch damit zu rechnen ist, dass in den Zeugenstand berufene Eltern für zusätzliche Ungemütlichkeit sorgen, aber genau bei solchen Eltern halte ich die prozessuale Einbeziehung für unabdingbar, wenn der Jugendstrafprozess sich seinen erzieherischen Zwecken annähern soll.
Die Eltern sind für diese Jugendlichen sozusagen die "Hauptschnittstelle zur Gesellschaft", während Leute wie ich oder gesetzestreue Richter und Polizei ihnen allenfalls "Schweine-Gesellschaft" sind, also an ihr Verantwortungsbewusstsein gar nicht herankommen.

Demnächst habe ich einen Rechtsextremisten vor dem Richter. Nach längerer Pause, wie ich eingestehen muss, denn die Strafverfolgung ist kein Anliegen des Inidia-Projekts und für mich zu zeitaufwendig. Andererseits ärgere ich mich fortlaufend über die Dusseligkeit von Opfern, Polizei und Richtern, muss also schon deshalb mal wieder eine kleínere Straftat gegen unser Projekt strafrechtlich verfolgen. Es ist zu hoffen, dass bei diesem Strolch keine schwerwiegenderen Straftaten entdeckt werden, die dann wieder von meiner Strafanzeige ablenken, denn ich halte es für erzieherisch wesentlich effektiver, wenn auch bei "Vorfeld-Delikten" das Gesetz zur Anwendung kommt - und nicht erst nach Gewaltdelikten.

Die Bedrohungsdelikte und Beleidigungsdelikte gehen den politischen Gewaltdelikten notorisch voraus. Darum braucht es für sie Beachtung und Maßnahmen. Schließlich lohnt der Nachdruck auf die Strafverfolgungsinstitutionen, weil durch die bis zur Nichtverfolgung von Straftätern reichende Nachlässigkeit für die Selbstjustiz mitursächlich ist, mit der sich extremistische Gewalt gegenseitig rausredet und sich selbst belügt. ...

-markus rabanus- >> Diskussion

Samstag, 1. Januar 2005

Jugendkriminalität

http://www.inidia.de/jugendkriminalitaet.htm
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